Unfallversicherung

Sollte nach einem Unfall ein dauerhafter Schaden (Invalidität) entstanden sein, dann leistet die Unfallversicherung eine Einmalsumme und, wenn vereinbart, eine monatliche Unfallrente.

Der Grad der Invalidität bemisst sich daher seit 1988 nicht mehr nach der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, sondern nach der Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Für über 80 % aller Fälle dienen dabei die sogenannten Gliedertaxen bzw. Invaliditätstaxen als Grundlage, in denen für die betroffenen Körperteile Prozentsätze festgelegt sind. Wenn die Invalidität danach nicht bemessen werden kann (z.B. bei Verletzungen innerer Organe), wird der Grad der allgemeinen Beeinträchtigung ärztlich eingeschätzt.

 

Wie sich das im Detail aussieht, sehen Sie, wenn Sie dem Link folgen!

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Durch unsere gute medizinische Versorgung in Deutschland bleiben nach Unfällen Invaliditätsgrade bis 25 % zurück. Hier ist die Bemessungsgrundlage die „Grundsumme“, die deswegen nicht zu niedrig gewählt werden sollte. Bei 90-100 %iger Invalidität sollten angemessene große Summen zur Verfügung stehen.

Das 6-fache des Bruttolohnes ist eine Bezugsgröße.

 

Bei Kindern sollte dazu eine lebenslange Unfallrente mit vereinbart werden.

Sollte ihnen etwas passieren und sie damit nicht mehr in der Lage sind, einen regulären Beruf mit allen Chancen zu wählen, dann wäre diese Unfallrente das einzige (!) regelmäßige lebenslange Einkommen.