Bausparen

Das Prinzip

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag mit dem Zweck, sich für später ein zinsgünstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke zu sichern, wobei die Zinssätze, Tilgungsbeiträge und Rahmenbedingungen in der Regel bereits bei Vertragsbeginn feststehen.

Die Bereitstellung des gesamten Vertrages nennt man dann Zuteilung.

Bei der Wahl des richtigen Tarifes sollten Sie berücksichtigen, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anspar- und Tilgungsdauer besteht. Es macht keinen Sinn, z.B. 8 Jahre quasi ohne Zinsen anzusparen, um dann ein 1%iges Darlehen innerhalb von 5 Jahren zurück zu zahlen.

Ob sich ein solcher Bausparvertrag lohnt, weiß man erst im Nachhinein (Optionsvertrag).

Deswegen sollte der gewählte Tarif die Möglichkeit besitzen, die zuteilungsrelevanten Daten wie Zinssatz und Tilgungsbeiträge (evtl. Bonusoption bei Darlehensverzicht) noch nachträglich ändern zu können.

 

Für die Sparphase gibt es unter bestimmten Einkommensgrenzen (siehe Sparen) noch staatliche Prämien wie Arbeitnehmersparzulage (vermögenswirksame Leistungen) und Wohnungsbauprämie.    


Wann darf eine Bausparkasse Ihren alten Bausparvertrag wirklich kündigen?

Nach den aktuellen BGH-Urteilen ist dies eigentlich nur in 2 Fällen erlaubt:

1. Das Guthaben übersteigt die Bausparsumme.

2. Die Zuteilung (nicht das Abschlussdatum!) ist länger als 10 Jahre her.

In allen anderen Fällen sollten Sie der Kündigung widersprechen!