Darlehensphase

Darlehen unter 50.000,- € können "blanko", das heißt, ohne Eintragung einer Grundschuld zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus benötigt die Bausparkasse eine nachrangige Absicherung innerhalb von 80 % des Beleihungswertes (nach Maßgabe der Bausparkasse).

Neben einer ausreichenden Bonität ist das Alter des Darlehensnehmers wichtig. Viele Bausparkassen vergeben keine Darlehen an Personen über 60 Jahre. Es gibt aber auch Ausnahmen.

 

Der Effektiv-Zinssatz ist NICHT das Maß aller Dinge.

Neben dem Zinssatz ist auch der Tilgungsbeitrag wichtig, der die monatliche Rate und damit die gewünschte Gesamtlaufzeit bestimmt.

Eine Darlehensgebühr sollte Sie nicht akzeptieren; genauso wie eine Kontoführungsgebühr!!!

Sondertilgungen sind in dieser Phase jederzeit in jeder Höhe machbar.

Dadurch können Sie die Laufzeit verkürzen oder alternativ die monatliche Rate herabsetzen.

Wichtig ist u.a. die sogenannte Zins- und Tilgungsverrechnung! Wann beginnt die neue Zinsberechnung?

Taggenau wäre wünschenswert. Doch viele Bausparkassen nehmen diese Berechnung erst 1/4 jährlich nachträglich vor (am Ende eines Quartals).


Da Banken Darlehen unter 50.000,- € oftmals nicht (nicht gerne) anbieten, stellen Bausparkassen z.B. sogenannte Blankodarlehen bis 50.000,- € als Sofortdarlehen zur Verfpügung. Die Besonderheit ist, dass hierfür keine Grundschulden zur Absicherung dienen. Die verschiedenen Modelle bieten vom ersten bis zum letzten Tag Raten- und Zinssicherheit.

 

Die Verwendung eines Bauspardarlehens muss immer wohnwirtschaftlicher Natur sein.

Das fängt bei Modernisierung an und endet bei Erbauszahlung. Die Vielfalt ist sehr groß.

Mir gegenüber weisen Sie diese Verwendung in geeigneter Form nach.